Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Managed Services und IT-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Managed Services, IT-Dienstleistungen und IT-Beratungsleistungen zwischen der M IT-Systemhaus GmbH („Auftragnehmer“) und ihren Kunden („Kunde“).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
(3) Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und ggf. SLA.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Managed Services umfassen insbesondere Betrieb, Überwachung, Wartung und Support von IT-Systemen.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die vereinbarten Dienstleistungen.
4. Service Level (SLA)
(1) Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach der vereinbarten Serviceklasse.
(2) Wartungsarbeiten können zu definierten Wartungsfenstern erfolgen.
(3) Verfügbarkeiten gelten nur für Systeme unter Kontrolle des Auftragnehmers.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungen rechtzeitig bereit.
(2) Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Kunde hat angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen.
6. Remote-Zugriff und Administration
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung auf Systeme des Kunden zuzugreifen.
(2) Der Kunde stellt erforderliche Administratorzugänge bereit.
(3) Der Auftragnehmer darf geeignete Tools zur Fernwartung einsetzen.
7. Beauftragung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch verantwortlich für die Leistungserbringung.
8. Vergütung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Wiederkehrende Entgelte sind monatlich im Voraus fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung.
(5) Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien beachten die Vorgaben der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
11. Datenzugang und Datenportabilität (EU Data Act)
(1) Der Kunde hat Anspruch auf Zugang zu den im Rahmen der Leistungserbringung generierten Daten gemäß dem EU Data Act.
(2) Der Auftragnehmer stellt diese Daten auf Anfrage in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit.
(3) Der Kunde ist berechtigt, diese Daten an Dritte weiterzugeben.
12. Vertragsende und Exit-Unterstützung
(1) Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Kunden dessen Daten zur Verfügung.
(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Wechsel zu einem anderen Dienstleister in angemessenem Umfang.
(3) Zusatzleistungen werden nach Aufwand vergütet.
13. Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
14. Änderungen der AGB
(1) Der Auftragnehmer kann diese AGB mit angemessener Frist ändern.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
(3) Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
16. Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn.
Stand: 2026



